Corona-News

Begleitpersonen werden während der Corona-Pandemie im Allgemeinen leider noch immer nicht in unsere Praxis eingelassen.

Ausnahmen erfolgen nach der 2G-Plus-Regel in folgenden Fällen:

  • Bei pflegebedürftigen und minderjährigen Personen,
  • bei starken sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten 
  • für Schwangere beim Erstkontakt in der Schwangerschaft, beim First-Trimester-Screening und Basis-Organ-Ultraschall in der 19. bis 22. Schwangerschaftswoche.

Während der aktuellen Corona-Pandemie versuchen wir, unseren Praxisbetrieb soweit wie möglich aufrecht zu erhalten. Hierzu ergreifen wir einschränkende Maßnahmen, um Sie und insbesondere kranke, ältere und schwangere Mitpatientinnen und nicht zuletzt unsere MitarbeiterInnen in unserer Praxis zu schützen.

Bitte beachten Sie unsere folgenden Ausführungen zu

  1. Reise-Rückkehrer
  2. Erkältungsinfekt
  3. Kontakt zu Corona-Infizierten
  4. Corona-Verdachtsfall
  5. Test auf Corona-Infektion
  6. Begleitpersonen
  7. Beratungstermine
  8. Notfälle
  9. Rezepte
  10. Schwangere Patientinnen und ausführliche Ultraschalluntersuchungen
  11. Erstkontakt in der Schwangerschaft

1. Reise-Rückkehrer                                                                  – halten die gebotene 14-tägige Quarantäne ein

Kommen Sie währen der letzten 14 Tagen aus einem ausgewiesenen Risikogebiet, gilt die gebotene häusliche Quarantäne auch für unsere Praxis und Sie bleiben zuhause. Alternativ zeigen Sie uns bitte nach den geltenden Regel Ihren negativen Corona-Test.

2. Erkältungsinfekt                                                                     – möglichst nicht in die Praxis

Leiden Sie unter einem unklaren Erkältungsinfekt, bleiben Sie unserer Praxis vorsorglich lieber fern. Ansonsten haben Sie, bitte, Verständnis dafür, dass Sie an der Rezeption ausführlich zu möglichen Kontaktpersonen und Reisen in den letzten 14 Tagen befragt werden. Bei Fieber betreten Sie unsere Praxis, bitte, nicht.

3. Kontakt zu Corona-Infizierten                                               – halten Sie die gebotene 14-tägige Quarantäne ein

Hatten Sie unmittelbaren Kontakt zu einem Corona-Infizierten, gilt die gebotene häusliche Quarantäne selbstverständlich auch für unsere Praxis und Sie bleiben zuhause.

4. Corona-Verdachtsfall                                                              – Bleiben Sie zuhause und rufen tel. 116 117

Haben Sie akut Symptome einer Erkältung/ Grippe/ Fieber  UND kehren aus einem Risikogebiet zurück oder hatten Kontakt zu einem Corona-Infizierten, dann könnten Sie am Coronavirus erkrankt sein. In diesem Fall bleiben Sie auf jeden Fall zuhause und rufen die Telefonnummer 116 117 an. Unter dieser Rufnummer erfolgt eine professionelle Beratung und die Entscheidung, ob eine Testung auf Corona-Infektion im Rahmen eines Hausbesuches indiziert ist.

5. Test auf Corona-Infektion                                                      – Bleiben Sie zuhause und rufen tel. 116 117

In unserer Praxis können wir PatientInnen KEINE Tests auf Corona-Infektionen anbieten, da wir nicht über die vorgeschriebene Schutzausrüstung verfügen.

Das Testzentrum St. Georg befindet sich jedoch direkt gegenüber unserer Frauenarztpraxis auf dem Carl-von-Ossietzky-Platz (Höhe Lange Reihe 39). Anmeldungen hierzu erfolgen online eine Woche zuvor über www.apotheke-zum-ritter.de.

Haben Sie sich selbst außerhalb auf Corona testen lassen, warten Sie Ihr Testergebnis bitte zuhause ab, bevor Sie in unsere Praxis kommen.

Alle unsere Mitarbeiterinnen und Frauenärztinnen von meine-frauenarzt-praxis werden regelmäßig per Antigen-Schnelltest auf eine Corona-Infektion getestet.

6. Begleitpersonen                                                                     – bleiben zuhause oder warten vor der Tür

Um das Infektionsrisiko zu minimeren, bitten wir Sie, von Begleitpersonen in unsere Praxis abzusehen. Unsere Sitzgelegenheiten im Wartezimmer haben wir auf 4 Stühle reduziert. Bei längeren Wartezeiten werden Sie gebeten, vor dem Haus zu warten. Kinderspielzeug wird es in der nächsten Zeit nicht mehr im Wartezimmer geben. Patientinnen mit sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten können einen Dolmetscher per Telefon dazuschalten. Für die Partner von Schwangeren werden in der Regel Ultraschallbilder digital zur Verfügung gestellt.

7. Beratungstermine                                                                  – „kontaktlos“ per Video-Sprechstunde

Wünschen Sie einen reinen Beratungstermin in unserer Praxis, buchen Sie bitte einen Termin in unserer Videosprechstunde. Hierdurch können wir auf einen persönlichen Kontakt verzichten. Die Videosprechstunde ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. In dringenden Fällen rufen Sie vorher an, und die Ärztin ruft Sie zurück.

8. Notfälle                                                                                    – Evaluierung per Telefon

Haben Sie akute Beschwerden, erfolgt in der Regel zunächst eine telefonische Bestandsaufnahme. Häufige Beschwerden wie genitaler Juckreiz oder Ausfluss können eventuell schon durch frei verkäufliche Arzneimittel aus der Apotheke behandelt werden.

Benötigen Sie eine ärztliche Untersuchung und Behandlung so melden Sie sich zu unserer täglichen Notfallsprechstunde um 13 Uhr um.

9. Rezepte                                                                                   – Bitte per Email oder telefonisch vorbestellen

Bestellen Sie Ihr Rezept mit einer Vorlaufzeit von 24 Stunden am besten per Email oder auch per Telefon vor, damit es bereits ausgedruckt in der Praxis für Sie bereit liegt und Sie keine Wartezeiten in der Praxis haben. Mit unserem Kartenlesegerät können wir Sie kontaktlos an der Anmeldung registrieren  und Ihnen dann sofort Ihr vorbereitetes Rezept aushändigen.

10. Schwangere Patientinnen

Ihre Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen in unserer Praxis laufen weiter wie gewohnt. Ultraschalluntersuchungen erfolgen leider aktuell ohne Publikum. Ultraschallbilder und -filme können Ihnen und Ihrem Partner jedoch digital zur Verfügung gestellt werden.

Für die beiden wichtigsten Ultraschalluntersuchungen (die Nackenfaltenmessung in der 12.-14.  und den Basisorganschall in der 19.-22. Schwangerschaftswoche) heißen wir die PartnerInnen unserer schwangeren Patientinnen willkommen, wenn sie geimpft sind. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 pro 100.000 Einwohner gelten besondere Regeln.

11. Erstkontakt in der Schwangerschaft                                  – bitte Termin 7./8. Woche

Haben Sie den Verdacht, schwanger zu sein, führen Sie gern zunächst selber einen Schwangerschaftstest zuhause durch. Wenn Sie Blutungen oder einseitige bzw. starke Bauchschmerzen haben, stellen Sie sich unmittelbar in unserer Praxis vor. Gegen Übelkeit können Sie Nausema und Vomex, beides frei verkäuflich in der Apotheke, nehmen. Die erste Ultraschalluntersuchung ist bei beschwerdefreien Patientinnen ab der 7./ 8. Schwangerschaftswoche sinnvoll, das heißt ca. 3 Wochen nach Ausbleiben der Regel. Dann wird Ihnen normalerweise auch der Mutterpass ausgestellt.