Ultraschall

Ultraschall-Untersuchungen während der Schwangerschaft

Der geburtshilfliche Ultraschall fand in den 1970er Jahren Einzug in die Mutterschaftsvorsorge. Inzwischen ist die Sonographie als für Mutter und Kind unbedenkliche bildgebende Untersuchung aus der modernen Schwangerenbetreuung nicht mehr wegzudenken.

In den allgemeinen Mutterschaftsrichtlinien sind 3 Basis-Ultraschalluntersuchungen vorgesehen:
Der erste Ultraschall fällt im 3. Schwangerschaftsmonat an und dient der Feststellung einer regulären Schwangerschaft. Der erwartete Entbindungstermin wird anhand der Scheitel-Steiß-Länge des Embryos festgelegt und Mehrlingsschwangerschaften sollten sicher beschrieben werden.

Beim zweiten Ultraschall im 6. Monat werden die anatomischen Strukturen Ihres Kindes wie Kopf und Gehirn, Rücken, Bauch und Gliedmaßen, Herz, Magen und Harnblase dargestellt. Diesen erweiterten Basisorganschall, der 2013 etabliert wurde, führen wir seitdem mit gesonderter Genehmigung durch.

Zusätzlich können wir Ihnen seit dem 01.10.2020 ein differenziertes Organ-Screening inkl. kindlicher Herzfehlbildungsdiagnostik anbieten, für das Frau Dr. Wiebke Marqwardt im Rahmen der DEGUM II (Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin) qualifiziert ist.

Mit dem dritten Ultraschall im 8. Schwangerschaftsmonat vergewissern wir uns der regelhaften Entwicklung und Gewichtszunahme Ihres Kindes. Die Ergebnisse all dieser Untersuchungen werden in Ihrem Mutterpass vermerkt und helfen uns, eine gesunde Entwicklung Ihres Kindes sicherzustellen.

Neue Techniken machen es möglich und daher können wir Ihnen auch Bilder und Filme ihres Kindes digital übermitteln. Mithilfe der App von Trice Imaging können Sie unsere Ultraschalluntersuchungen auch als Erinnerungen speichern und zuhause mit Ihrer Familie genießen. Durch diese datengeschützte Technologie können wir Ihnen gerade in Zeiten der Corona-Pandemie einen kleinen Ausgleich dazu anbieten, dass Ihr Partner oder andere Begleitpersonen nicht live bei allen Untersuchung dabei sein dürfen.

Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen erfolgen in Abhängigkeit eventueller Beschwerden: z.B. bei Blutungen, bei abnormaler Gewichtszunahme oder bei V. a Fehlbildungen. Um sicher zu gehen, dass es Ihrem Kind gut geht, können wir die Blutflüsse zu und in Ihrem Kind und die Durchblutung Ihrer Gebärmutter messen. Hierzu verfügen wir über eine besondere Qualifikation in der Dopplersonographie.

Mit der 3D-und 4D-Technik unserer modernen Sonographiegeräte können wir auch dreidimensionale Bilder und Filme Ihres Kindes aufnehmen. Ab dem 4. Monat kann bei günstiger Lage mitunter schon das Geschlecht Ihres Kindes festgestellt werden.

Ersttrimester-Screening

Bei einem unauffälligen Schwangerschaftsverlauf werden weitere Ultraschalluntersuchungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sondern können als IgeL-Leistungen von Ihnen selber bezahlt werden:

Im Rahmen des Ersttrimester-Screening (im Englischen „Firsttrimester-Screening“ (FTS)) können wir mit Hilfe spezieller Darstellungen im Ultraschall wie der Nackenfaltenmessung (NT-Messung) und Hinzuziehen weiterer Einstellungen errechnen, wie hoch das individuelle Risiko ihres Kindes ist, an einer Chromosomenstörung wie der Trisomie 21 (Down-Syndrom) oder Trisomie 13 und 18 erkrankt zu sein. Darüber hinaus werden bei dieser Ultraschalluntersuchung auch gut 50% weiterer Fehlbildungen eines Embryos erkannt. Letztere sind insgesamt zehn Mal häufiger als die bekannten Chromosomenstörungen Trisomie 21, 13 und 18 und diese treten unabhängig vom Alter der schwangeren Frau auf. Deshalb empfehlen wir eine detaillierte Ultraschalluntersuchung in der 12.-14. Schwangerschaftswoche und diese sollte auch fester Bestandteil des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) sein. (Weitere Infos finden Sie im Bereich Pränataldiagnostik).

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